Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Neue Regeln für rauchfreie Bushaltestellen
Erstelldatum01.06.2026

Erweiterter Schutz vor Passivrauch in Baden-Württemberg
Seit heute, dem 1. Juni 2026 gilt die Neuregelung des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg. Ziel ist es, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.
Mit der Modernisierung des Gesetzes werden bestehende Rauchverbote erweitert und an neue Konsumformen angepasst. Künftig gelten die Regelungen nicht mehr nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Produkte.
Neu ist insbesondere, dass das Rauchen und Dampfen an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs nun untersagt ist. Daher gilt das Rauch- und Dampfverbot auch an den Haltestellen im Stadtgebiet Leimen. Diese wurden bereits mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet.
Die Stadt Leimen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der neuen Regelungen und um gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Raum.
Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 500 Euro betragen.
Das Rauchverbot an Bushaltestellen ist Teil eines umfassenderen Nichtraucherschutzes im Land Baden-Württemberg. Die gesetzlichen Regelungen gelten darüber hinaus in weiteren öffentlichen sowie besonders schutzwürdigen Bereichen. Einen vollständigen Überblick über die geltenden Bestimmungen finden Interessierte auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.