Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum22.06.2026
Aufstellung des Bebauungsplans „Wölfelsgewann I. Teil, 2. Änderung“ in Leimen-Mitte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - Offenlage
Der Gemeinderat der Stadt Leimen hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Wölfelsgewann I. Teil, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße bauliche Entwicklung des Plangebiets. Hierzu sollen unter anderem das Baufenster sowie die zulässige Grundflächenzahl angepasst werden, um eine bessere Nutzung der vorhandenen Fläche zu ermöglichen.
In der öffentlichen Sitzung am 21.05.2026 hat der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf „Wölfelsgewann I. Teil, 2. Änderung“ und die zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Außerdem wird auf eine frühzeitige Beteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und des § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 24.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026.
Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit offengelegt und im Internet bereitgestellt:
- Zeichnerische Festsetzungen, Stand 13.04.2026 (PDF-Dokument, 341,06 KB, 24.06.2026)
- Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Stand 13.04.2026 (PDF-Dokument, 570,54 KB, 24.06.2026)
- Begründung, Stand 13.04.2026 (PDF-Dokument, 437,84 KB, 24.06.2026)
- Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Stand 10.03.2026 (PDF-Dokument, 2,18 MB, 24.06.2026)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Neuen Rathaus, Rathausstraße 1 - 3, 3. OG, Zimmer 3.02 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dienststunden sind Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Leimen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und auch die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter der Internet-Adresse www.leimen.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
Leimen, den 22.06.2026
Der Oberbürgermeister
John Ehret
