Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Neue Zugangsregelung für den Hallenkomplex St. Ilgen
Erstelldatum08.09.2026
Stadt Leimen schützt Kurpfalzhalle, Aegidiushalle und Jahnhalle und sichert den verlässlichen Sport- und Trainingsbetrieb
(03.09.2026) Die Stadt Leimen passt den Zugang zum Hallenkomplex in St. Ilgen mit Kurpfalzhalle, Aegidiushalle und Jahnhalle nach den Sommerferien an. Hintergrund sind wiederholte Fälle von unbefugtem Betreten durch betriebsfremde Personen, Vandalismus an Böden und Einrichtung sowie erhebliche Verschmutzungen.
Ein Eingang für den täglichen Betrieb
Um die Hallen künftig besser zu schützen und gleichzeitig einen verlässlichen Sport-, Trainings- und Schulbetrieb zu gewährleisten, wird der Zugang unter der Woche künftig auf einen Haupteingang beschränkt.
Für den regulären Schul- und Trainingsbetrieb wird ausschließlich die Tür im Bereich des Schulhofes als Ein- und Ausgang genutzt. Von dort aus sind weiterhin alle Hallenbereiche erreichbar. Auch die Umkleiden können wie gewohnt über den Stiefelgang erreicht werden.
Die weiteren fünf Türen dienen künftig ausschließlich als Notausgänge. Sie können im Notfall jederzeit von innen geöffnet werden. Gleichzeitig werden sie mit sogenannten Türwächtern mit Alarmfunktion ausgestattet, um ein unbefugtes Öffnen von außen zu verhindern.
Große Veranstaltungen weiterhin über die gewohnten Zugänge
Bei Turnieren, Wettkämpfen und größeren Veranstaltungen bleibt der Zugang über die bisherigen großen Eingangsbereiche möglich.
Maßnahme zum Schutz der Hallen
Die Stadt Leimen ist sich bewusst, dass sich durch die neue Regelung für einige Nutzerinnen und Nutzer die gewohnten Wege verändern. Die Maßnahme ist jedoch notwendig, um weiteren Vandalismus und Verschmutzungen zu vermeiden.
„Wir möchten unseren Vereinen, Schulen und allen Sportlerinnen und Sportlern auch weiterhin gute und verlässliche Bedingungen bieten. Dafür müssen wir unsere Hallen schützen und sicherstellen, dass sie sauber und intakt bleiben“, so Oberbürgermeister John Ehret.
Die neue Zugangsregelung gilt ab dem ersten regulären Betrieb nach den Sommerferien