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Wichtige Mitteilungen für die Bürger

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum08.11.2024

(Online-Veröffentlichung am 08.11.2024)

Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Hardtgruppe

Aufgrund §§ 5, 13 und 16 des Gesetzes über kommu­nale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBI. S.408) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. April 2023 (GBI. S.137) i.V.m. den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg — GemO -_ i.d.F. v. 24. Juli 2000 (GBI.S.582, be r S.698) hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 21. Oktober 2024 folgende Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes Wasserversorgung Hardtgruppe, mit Sitz in Sandhausen beschlossen:

Zum Download - Verbandssatzung  PDF-Dokument1,96 MB08.11.2024

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