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Wichtige Mitteilungen für die Bürger

Öffentliche Erinnerung

Erstelldatum25.09.2025

Zur Begleichung des III. Abschlags der Wasser- und Kanalgebühren


An die Zahlung folgender Forderung wird erinnert:


WASSER- UND KANALGEBÜHREN

Für den III. Abschlag 2025, fällig am 11.10.2025

Die Stadt weist darauf hin, dass keine Abschlagsrechnungen zugestellt werden. Die Fälligkeitstermine für das gesamte Jahr 2025 können auch auf der Endabrechnung 2024 für Wasser/Abwasser nachgelesen werden.


HUNDESTEUER

Ferner wird darauf hingewiesen, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtgebiet verpflichtet ist, innerhalb von 2 Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von 3 Monaten erreicht hat, dies bei der Stadtverwaltung – Steueramt - anzuzeigen.

Desweiteren machen wir darauf aufmerksam, dass jeder Hundehalter die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen hat. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bei Anschriftenänderungen bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die E-Mail-Adresse "Steueramt(@)Leimen.de". Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ummeldung beim Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt, keine automatische Meldung an das Steueramt erfolgt. Bei Änderungen Ihrer Bankverbindung oder Einrichtung eines SEPA-Lastschriftverfahrens, können Sie uns ein SEPA-Mandat über unsere Homepage www.leimen.de/sepa erteilen.

Steueramt Leimen

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