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Wichtige Mitteilungen für die Bürger

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum06.11.2025

(Online-Veröffentlichung am 06.11.2026)

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer der Stadt Leimen (Vergnügungssteuersatzung)

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Leimen am 23. Oktober 2025 folgende Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer beschlossen:

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer der Stadt Leimen - Stand 01.01.2026 PDF-Dokument1,90 MB06.11.2025

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