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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum08.12.2025
(Online-Veröffentlichung am 09.12.2025)
Änderungssatzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581ff., berichtigt S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2025 (GBI. 2025 Nr. 71) hat der Gemeinderat am 27. November 2025 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften beschlossen:
§ 1
§ 14 erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
- Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz.
- Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung.
- Bei der Errechnung der Gebühr nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
§2
Der vollständige Inhalt der bisherigen Anlage zu § 14 wird gestrichen und durch die neue Anlage ersetzt.
§3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Leimen, den 01. Dezember 2025
John Ehret
Oberbürgermeister
Zum Download - Änderungssatzung PDF-Dokument760,64 KB08.12.2025
