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Wichtige Mitteilungen für die Bürger

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum08.12.2025

(Online-Veröffentlichung am 09.12.2025)

Änderungssatzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO- in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581ff., berichtigt S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2025 (GBI. 2025 Nr. 71) hat der Gemeinderat am 27. November 2025 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften beschlossen:

§ 1
§ 14 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

  1. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz.
  2. Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung.
  3. Bei der Errechnung der Gebühr nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
     

§2
Der vollständige Inhalt der bisherigen Anlage zu § 14 wird gestrichen und durch die neue Anlage ersetzt.


§3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Leimen, den 01. Dezember 2025

John Ehret
Oberbürgermeister

Zum Download - Änderungssatzung PDF-Dokument760,64 KB08.12.2025

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