Wichtige Mitteilungen für die Bürger
Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum20.05.2026
(Online-Veröffentlichung am 20.05.2026)
„1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände“
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ hat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2025 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum „1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.03.2025 im „stadtblatt“ der Stadt Heidelberg sowie auf der Homepage der Stadt Leimen ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; außerdem ist ihr die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Aus diesem Grund werden die Planunterlagen in der Zeit vom 25. Mai 2026bis einschließlich 26. Juni 2026 im Internet veröffentlicht und können auf der folgenden Seite eingesehen werden:
- Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg - Leimen": www.economypark.de/downloads/#bekanntmachungen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen in der Geschäftsstelle des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“, Bgm.-Weidemaier-Straße 35, 69181 Leimen zur Einsichtnahme aus.
Die Geschäftsstelle hat für Besucherinnen und Besucher montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus findet für die interessierte Öffentlichkeit am Mittwoch, 10. Juni 2026 um17:00 Uhr eine digitale Erörterungsveranstaltung statt. Den Einwahl-Link für die Veranstaltung finden Sie auf der Homepage des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg -Leimen“ unter: www.economypark.de/downloads/#bekanntmachungen
Während des Veröffentlichungszeitraums ist eine Äußerung zur Planung möglich. Diese kann elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf auch postalisch erfolgen oder sowie im Rahmen der Erörterungsveranstaltung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
E-Mail: info-economypark(@)heidelberg.de
Postanschrift: Economy Park Heidelberg-Leimen,Bgm.-Weidemaier-Straße 35, 69181 Leimen
Leimen, 13.05.2026
Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“

