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Asyl: Aufenthaltstitel – Gestattung – Duldung. Was ist das?

Der Weg, den Menschen mit Migrationshintergrund auf sich nehmen, um sich in Deutschland langfristig aufhalten zu wollen, ist nicht einfach. Wer nicht aus der EU oder einem EFTA-Staat stammt (Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Island), kommt aus einem „Drittstaat“ und braucht einen „Aufenthaltstitel“ in Deutschland. Anhand von 5 Beispielen werden die Unterschiede des komplizierten deutschen Asylrechts erklärt:


1.1. Frau A. wurde in ihrem Heimatland von staatlichen Stellen als Journalistin politisch verfolgt. Ihre Menschenrechte wurden schwer verletzt, weshalb sie sich als Asylsuchende bis nach Deutschland durchschlägt und einen Asylantrag stellt. Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeiten den Antrag. Frau A. wird zuerst drei Monate lang in Karlsruhe in der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge untergebracht, wo das BAMF die Antragstellenden bereits dort anhört und interviewt. Von Karlsruhe aus kann Frau A. in eine andere Stadt oder Landkreis verlegt werden. Das Asylverfahren dauert bei ihr nur wenige Monate. Ihr Antrag wird angenommen. Wenn z.B. ein Asylantrag abgelehnt wird und der Asylsuchende sich mit einer Klage dagegen wehrt, kann das Verfahren auch mehrere Jahre dauern.

Während der Antrag bearbeitet wird, bekommt Frau A. eine Aufenthaltsgestattung, wodurch sie als Journalistin im Verlagswesen arbeiten könnte und nicht auf weitere finanzielle Hilfen des Gastlands angewiesen ist. Aufgrund ihrer Tätigkeit kann ihr die Ausländerbehörde neun Monate nach Antragstellung erlauben, in Deutschland zu arbeiten und so ein natürlicher Teil der Gesellschaft zu werden.
Dadurch, dass ihr Asylantrag angenommen wird, erhält sie Asyl und damit einen regulären „Aufenthaltstitel“, welcher eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis zur Folge hat. Frühestens drei Jahre nach ihrem Asylantrag kann sie aufgrund dessen, dass sie für ihren Unterhalt selbst aufkommt und gutes Deutsch spricht, schließlich eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie dürfte ihren Beruf wechseln insofern sie möchte und ihren Mann und ihre Kinder nachholen (allerdings nur diese Kernfamilie). Aufgrund der erfolgreichen Integration ihrer Familie, ehrenamtlichen Engagement, den vielen sozialen Kontakten und Freundschaften, kann sie sich nach 6-8 Jahren einbürgern lassen.

1.2. Ganz ähnlich ergeht es Herrn B. Allerdings wurde er im Heimatland nicht nur von staatlichen Stellen, sondern auch von nicht-staatlichen Akteuren wegen seiner Religion und Volkszugehörigkeit verfolgt. Er genießt deshalb eine zweite Variante von Asylberechtigung: Er steht unter dem Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Sein weiterer Weg in Deutschland verläuft ähnlich wie bei Frau A.

1.3. Eine dritte Variante der Asylberechtigung trifft auf Frau C. zu: Sie steht unter sog. „subsidiäremSchutz“, weil ihr in ihrem Heimatland ernsthafter Schaden droht (egal von wem). Die Sachbearbeitung, welche ihren Antrag beim BAMF bearbeitet hat, klärte ab, ob ihr Leib und Leben, ihre Freiheit und andere Menschenrechte in ihrem Heimatland gefährdet sind. Tatsächlich wäre sie in ihrem Heimatland in Lebensgefahr. Mit ihrer Asylberechtigung erhält sie eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, welche auf drei Jahre verlängert werden kann. Fünf Jahre, nachdem sie den Asylantrag stellte, kann auch sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, da sie über gute Sprachkenntnisse und einem guten Job verfügt. Ihre Kinder kann sie jedoch nicht nachholen.

1.4. Herrn D.‘s Bleibeberechtigung, die er mit der Annahme seines Asylantrags bekommt, beruht viertens auf einem deutschen generellen Abschiebeverbot in sein Heimatland. Sein Land wird von Kriegswirren heimgesucht. Und solange diese andauern, darf niemand, der sich bis Deutschland durchgeschlagen hat, zurückgeführt werden. Ist die Aufenthaltserlaubnis von Herrn D. nach drei Jahren abgelaufen und das Abschiebeverbot in seine Heimat aufgehoben worden, dann muss er zurückkehren, denn für eine Niederlassungserlaubnis besteht nun kein Anlass mehr.

1.5. Der Asylantrag von Herrn E. dagegen wird abgelehnt, weil er in seinem Heimatland weder verfolgt, noch sonstiger Gefahr ausgesetzt war. Er ist vor der Armut und der Unmöglichkeit sich aus ihr herauszuarbeiten aus seinem Heimatland geflüchtet. Abgelehnt als Asylant, ist er zur Ausreise verpflichtet. Doch wegen Krankheit und einer noch laufenden Identitätsprüfung kann er vorerst nicht abgeschoben werden. Er bekommt so eine befristete „Duldung.“ Eine „Duldung“ ist ein nicht rechtmäßiger, aber auch nicht strafbarer Aufenthalt, der jahrelang währen kann. Denn seine Krankheit dauert zum Beispiel an oder in seinem Land werden mittlerweile die Menschenrechte massiv verletzt. Die Ausreisepflicht besteht trotzdem weiter. Sobald es wieder möglich ist, wird Herr E. abgeschoben.

Alle genannten Schicksale zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland bleiben zu dürfen, sehr von den Zuständen im Herkunftsland abhängt.
Natürlich hängt es aber auch von den Antragstellern selbst ab, ob sie eine Bleibeberechtigung bekommen. Sie dürfen nicht vorbestraft sein, also auch nicht an religiösen oder politischen Gewalttaten beteiligt gewesen sein. Auch wer über den Zweck seines Aufenthalts lügt, verliert den Aufenthaltstitel.
Dass die Wege von Menschen wie Frau A. und Herrn B. in die deutsche Gesellschaft und Arbeitswelt hinein erfolgreich sein können, hängt freilich nicht nur an ihrer Tüchtigkeit. Es hängt auch an dieser Gesellschaft, an den entscheidenden Hilfen durch staatliches Integrationsmanagement, welches die einzelnen Schicksale begleiten kann, aber auch an uns allen, an der Zivilgesellschaft und ihren Einrichtungen. Daran, dass wir uns nicht verschließen vor diesen neuen Nachbarinnen und Nachbarn unter uns.

Herausforderungen in der Integrationsarbeit

Die vielen positiven Beispiele der gelungenen Integration dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an verschiedenen Stellen noch einige Hürden zu bewältigen gilt.

Laut Abschlussbericht der qualitativen Befragung des Integrationsmanagements durch die PH Schwäbisch Gmünd (März 2020) werden als die drei häufigsten Tätigkeitsschwerpunkte die Themen  Wohnungssuche, Spracherwerb und Arbeitssuche genannt. Auf diese drei Bereiche soll im folgenden Bericht näher eingegangen werden.

  • Problemthema Nummer eins ist die Wohnungssuche. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, nicht selten melden sich auf eine Wohnungs-annonce 50 Bewerber. Vermieter haben in ihrer Wohnungsvergabe also freie Auswahl und greifen in der Regel auf Arbeitende mit wenigen Kindern zurück. Da Familien mit Migrationshintergrund häufig kinderreich sind, fallen diese oft durch das Raster. Ist keiner der Elternteile erwerbstätig, erübrigt sich meist eine Anfrage direkt. Inzwischen finden sich Bedingungen wie diese schon häufig in den Wohnungsanzeigen.

Hinzukommen teilweise große Erwartungshaltungen was die Ausstattung des Wohnraumes betrifft. Viele Familien hatten in ihren Heimatländern eigene Häuser mit Gärten. Wer dies verloren hat, möchte es gerne wieder zurück, was jedoch in Deutschland sehr kostspielig und unrealistisch für Menschen ohne eigenes Einkommen ist.

  • Der Spracherwerb hat sich seit Einwanderung der rund 1 Million Menschen 2015 als Zweiklassengesellschaft gestaltet. Unterschieden wurde nach Herkunftsländern. So waren Integrationskurse bis zum Spracherwerb Niveau B1 Zuwanderern aus Syrien, dem Irak, Iran, Eritrea und Somalia  vorbehalten.

Menschen aus allen anderen Ländern erhielten einen ersten Kurs, dann jedoch nur noch erschwert Zugang zu Sprachkursen. Seit Herbst 2019  wurden Integrationskurse für alle Zuwanderer, die vor 2019 eingereist sind, eröffnet. Allerdings wurden diese Kurse aufgrund von Corona in der Praxis bis heute nicht durchgeführt.

Sprache stellt den Schlüssel zur Integration dar und ist der wichtigste Schritt in die Eigenständigkeit. Menschen mit guten Sprachkenntnissen können leichter Kontakte knüpfen, kommen im Alltag besser zurecht und finden besser den Weg in die Erwerbstätigkeit, welche Freiheit,  Eigen-ständigkeit und letztendlich erst wirkliche  Integration  bedeutet.

Die Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben ist zentral für einen  kontinuierlichen Zweisprachenerwerb. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Integration gelingt.“

(Dr. Michaela Stoffels, Grundsatzreferentin Schwerpunkt Integration und Sprachen, Deutscher Volkshochschul- Verband und Mitglied im Beirat des Netzwerkes Unternehmen integrieren Flüchtlinge)

  • Auch die Arbeitsmarktintegration gestaltet sich schwierig. Da es in vielen Ländern kein direktes Ausbildungssystem wie in Deutschland gibt, treten hier schon die ersten Schwierigkeiten ans Licht. Zwar haben sich Strukturen gebildet, die eine Nachprüfung der Ausbildungsinhalte vorsieht. Eine anschließende Weiterqualifikation kann dann zur Gleichstellung führen. Jedoch haben sich viele Berufe als zu unterschiedlich von unserem Ausbildungssystem erwiesen.

Sind Zuwanderer nicht bereit eine dreijährige Ausbildung zu absolvieren, werden sie auf längerfristige Sicht selten über den Bereich des Mindestlohnes hinauskommen. Da Frauen bei Einwanderungsfamilien nur selten berufstätig sind, wird gerade bei kinderreichen Familien die Unterstützung durch Sozialleistungsträger auf viele Jahre hinweg notwendig sein.

Sozialabgaben sind in den Herkunftsländern unbekannt, so kommt es häufig zu Enttäuschungen bis hin zur Kündigung, wenn die erste Lohnabrechnung in Händen gehalten wird. Vergessen wird dabei, dass wir in einem Sozialsystem leben, bei der die Arbeitenden die Nichtarbeitenden unterstützen und jeder irgendwann seinen Teil dazu beitragen muss. Leider gibt es Einwanderer, die hier kein Einsehen haben, sie werden lediglich alle paar Monate zu Antragsstellungen sichtbar und zeigen wenig Interesse selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wie sieht nun die soziale Integration von Geflüchteten aus Sicht der Bevölkerung aus? Beispielhaft kann hierzu eine Grafik aus dem Integrations-bericht 2020 des Landes Baden- Württemberg herangezogen werden. Bürgerinnen und Bürger wurden befragt, in wie weit gelungen sie die Integration von Geflüchteten seit 2015 in ihrem eigenen Wohnort/ landesweit sehen.

Die Grafik veranschaulicht, dass die Integration im direkten Wohnumfeld positiver denn im ganzen Bundesland bewertet wird.

„Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft mit einzubeziehen. Zugewanderten soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Sie stehen dafür in der Pflicht, Deutsch zu lernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen.“

(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Abschließend betrachtet, wird uns das Thema Integraion noch viele Jahre begleiten: Integration bedeutet ein gegenseitiges „Aufeinanderzubewegen“. Jede Seite kommt der Anderen einen Schritt entgegen, ohne dabei seine eigenen Werte zu verlieren. Nur wenn dieses gegeben ist, wird ein gemeinsames Leben auf Dauer gelingen.