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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum12.02.2019
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2019
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Leimen 2019
Der Haushaltsplan der Stadt Leimen für 2019 liegt in der Zeit vom 11. Februar bis einschließlich 21. Februar 2019 öffentlich aus.
In diesem Zeitraum können Sie den Haushalt ebenfalls auf unserer Homepage einsehen.
Die Einsichtnahme ist in der Stadtkämmerei, Neues Verwaltungsgebäude, Zimmer 2.13, jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr möglich, zusätzlich dienstags von 14.30 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr.
Mit Schreiben vom 29.01.2019 bestätigt die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 mit Einschränkung.
Haushaltssatzung der Stadt Leimen für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.11.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
...dem Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 83.364.200 €
a) davon im Verwaltungshaushalt 66.300.550 €
und im Vermögenshaushalt 17.063.650 €
b) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigungen) in Höhe von 3.600.000 €
c) dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 11.870.000 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000.000 € festgesetzt.
(= 22,62 % des VwH)
§ 3
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
- die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 von Hundert
b) für die übrigen Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 400 von Hundert
- die Gewerbesteuer auf 380 von Hundert
§ 4
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Leimen, den 29.11.2018
Für den Gemeinderat:
Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister