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Bekanntmachung - Mast- und Seiltausch Freileitung
Erstelldatum20.05.2020
Freileitung Rheinau – Östringen / Abschnitt 1: Rheinau – Leimen
Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau – Östringen, Anlage 1200, Abschnitt 1: Rheinau – Leimen
(Veröffentlichung am 20.05.2020)
1. Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Netze BW Gmbh beantragt einen Plan festzustellen, um eine bereits bestehende Freileitungsanlage zu ändern.
Zwischen Rheinau-Mannheim und Östringen betreibt die Netze BW GmbH eine 110-kV-Freileitungsanlage. Gegenstand des festzustellenden Plans ist der circa 14,5 km lange Abschnitt dieser Freileitungsanlage zwischen dem Umspannwerk Mannheim-Rheinau und dem Umspannwerk Leimen. Die Leitung verläuft in diesem Bereich über die Gemarkungen der Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, der Gemeinde Plankstadt, der Stadt Eppelheim, der Gemeinde Sandhausen und der Stadt Leimen. Vom Ausgangspunkt Umspannwerk Mannheim-Rheinau verläuft die Leitung Richtung Osten parallel zu weiteren Leitungen, überwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auf einer Länge von 250 Metern quert die Leitung eine bewaldete Binnendüne. Die Leitung verläuft dann Richtung Südosten direkt parallel zu drei weiteren Leitungen. Nach circa 3,5 km kreuzt die Leitung die Kreisstraße 4147. An dieser Stelle verlaufen die parallel liegenden Leitungen weiter Richtung Süden. Die hier gegenständliche Leitung der Netze BW GmbH verläuft rund 5,5 km weiter Richtung Südosten. Dabei quert sie das Patrick-Henry-Village (Stadtkreis Heidelberg), die Bundesautobahn 5 sowie die Bundesstrasse 535 im Bereich der Anschlussstelle Heidelberg-Schwetzingen. Auf den letzten 2,5 km vor dem Umspannwerk Leimen verläuft die Leitung nördlich der Gemeinde Sandhausen.
Altersbedingt und um die Übertragungskapazität zu erhöhen, muss die Anlage geändert werden. Masten sollen abgebaut und neu errichtet werden. An einzelnen Masten sollen einzelne Teile ausgetauscht werden. Die Beseilung des Abschnitts soll ausgetauscht werden. Teilweise soll der Verlauf der Trasse geändert werden.
Auf dem von diesem Verfahren betroffenen Abschnitt der Leitung stehen 61 Masten. Von diesen 61 Masten sollen 38 Masten abgebaut und 36 neu errichtet werden. Teilweise sollen die neu zu errichtenden Masten standortgleich, teilweise nah am bisherigen Standort errichtet werden.
Im gesamten Abschnitt sollen die Leiterseile ausgetauscht werden gegen Leiterseile mit einem größeren Querschnitt. Teilweise, von Mast Nr. 2273 bis Mast Nr. 275, sollen die außenanliegenden Erdseile getauscht werden. Zusätzlich soll ein Lufkabel aufgezogen werden.
Im Bereich der Siedlung Mannheim-Alteichwald, zwischen Mast 330 und Mast 321, soll der Verlauf der Trasse nach Süden verschoben werden.
2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020 während der Dienststunden zur Einsicht aus
● bei der Stadtverwaltung Mannheim, Beratungszentrum Bauen und Umwelt, Erdgeschoss, Collinistr. 1, 68161 Mannheim,
● bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg,
● bei der Gemeinde Sandhausen, Bauamt, 2. OG vor Zimmer 34, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen,
● bei der Stadt Eppelheim, Foyer, 2. OG, großer Sitzungssaal, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim,
● bei der Stadt Leimen, Bauamt, Zi.: 3.17, Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen,
● bei der Gemeinde Plankstadt, Nebenstelle, Bauamt 1. OG, Wilhelmstr. 2, 68723 Plankstadt.
Wegen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie müssen sich Personen, die die Unterlagen in Heidelberg, Eppelheim, Leimen oder Plankstadt einsehen möchten, vorab telefonisch anmelden. Die Gemeinden haben dafür folgende Telefonnummern eingerichtet:
Heidelberg: 06221/58-25160,
Eppelheim: 06221/794-602,
Leimen: 06224/704190,
Plankstadt: 06202/2006-63.
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 21.07.2020 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Einwendungsfrist).
Das ist möglich
● beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe,
● bei der Stadt Mannheim, Baurecht, Bauverwaltung, Denkmalschutz, 7.OG., Zi.: 715, Collinistr, 1, 68161 Mannheim,
● bei der Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg,
● bei der Gemeindeverwaltung Sandhausen, Bauamt, 2.OG., Zi.: 34, Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen,
● bei der Stadt Eppelheim, Bauamt, Schulstraße 2, 69214 Eppelheim,
● bei der Stadt Leimen, Bauamt, Zi.: 3.17, Rathausstr. 1-3, 69181 Leimen,
● bei der Gemeinde Plankstadt, Nebenstelle, Bauamt, 1. OG., Wilhelmstr. 2, 68723 Plankstadt.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.
Zugleich werden hiermit die Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 (L)VwVfG einzulegen (Vereinigungen), von der Auslegung des Plans benachrichtigt und es wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die in Nummer 3 bestimmte Äußerungsfrist gilt auch für die Vereinigungen. Nach Ablauf der Frist sind sie mit Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen.
Der Einwendungsausschluss beschränkt sich nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
Es wird gebeten, auf schriftlichen Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „17-0513.2-E/65“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.
5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.
Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
8. Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter dem Beteiligungsportal, Rubrik Verkehr/Infrastruktur – Aktuelle Planfeststellungsverfahren zugänglich gemacht.
Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.
10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf abgerufen werden.
Im Auftrag
gez. Hans D. Reinwald
Oberbürgermeister
Anmerkung der Redaktion:
Der Link zum Abrufen der Antragsunterlagen lautet:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref17/Seiten/ltg_rheinau_oestringen.aspx